Wir allen gehen seit Jahren oder Jahrzehnte auf den Stoppelmarkt, doch wer kennt eigentlich die Marktordnung? So ein großes Volksfest kommt natürlich nicht ohne Regeln aus, diese gelten allerdings nicht nur für die Schausteller, sondern auch für die Besucher des Stoppelmarkt in Vechta.
Manche Punkte in der Marktordnung, kann sich sicher jeder denken, wie z.B. dass man keine Waffen mitführen darf. Diese und ähnliche Regeln, sollten wohl für jeden logisch erscheinen, doch es gibt auch zahlreiche weitere Regeln. Tausende Besucher verstoßen gegen die Marktordnung ohne es zu wissen.
Wir haben euch mal eine Hand voll Punkte rausgesucht, gegen die sicherlich viele Besucher verstoßen und das sicher rechtfertigen würden mit „Das machen doch voll viele“ oder ähnliche Sätze. Hier ein paar Auszüge der Marktordnung des Stoppelmarkt in Vechta.
Wer sich einmal die gesamte Marktordnung des Stoppelmarkt durchlesen möchte, kann dies auf der offiziellen Stoppelmarkt Homepage machen. Dort erwarten euch 7 Seiten voll mit Regeln und Pflichten für Besucher und Schausteller.
Viele haben Spaß mit Aufkleber und kleben sie munter überall hin, doch Achtung:
… Werbemittel oder Werbeartikel (Prospekte, Handzettel, Fähnchen, Flyer usw.) ohne Erlaubnis
der Marktverwaltung zu verteilen, aufzuhängen oder zu präsentieren. … (ist untersagt)
Zahlreiche Besucher bringen immer öfter Getränke von zu Hause mit, doch Achtung:
… Auf das Marktgelände dürfen von Besuchern nicht mitgeführt werden: Glasflaschen, Krüge,
Becher oder andere Behältnisse aus hartem, zerbrechlichem Material …
Immer wieder verteilten in der Vergangenheit Diskotheken massig Flyer, doch Achtung:
… Der Marktplatz darf nicht verunreinigt werden. Wer eine Verunreinigung verursacht, ist umgehend
zu ihrer Beseitigung verpflichtet …